Samstag, 26. November 2016

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2016:
Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkünden und ist heute (26.11.2016) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verbietet den Handel (nicht jedoch den Erwerb und den Besitz) von nahezu allen Phenethylaminen ("Badesalze", 2C-B-FLY, NBOMEs, etc..) und faktisch allen Cannabinoiden (enthalten in sog. "Räuchermischungen"). Diese Substanzklassen stellen ca. zwei Drittel des weltweiten Markts für Legal Highs/Research Chemicals.

Wie erwartet sind die von uns vertrieben Lysergamide (1P-LSD, ALD-52, AL-LAD, ETH-LAD) nicht vom NpSG erfasst. Diese Produkte sind Teil des verbleibenden Drittels an Substanzen, welche weiterhin vollständig gesetzlich unreguliert bleiben. Es ist davon auszugehen, dass auch neue Lysergamide nicht für immer unreguliert bleiben, jedoch ist der Zeitpunkt hierfür noch nicht absehbar.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)




Weitere Informationen:

NpSG Gesetzestext: LINK
Stellungnahme der Bundesregierung zum NpSG: LINK
Objektive Erläuterung zum NpSG: LINK