Donnerstag, 19. August 2021

1V-LSD Rechtslage 3. Quartal 2021

 


BASH Designer Labs informiert: 1cP-LSD verboten, 1V-LSD legal!


Rechtslage in Deutschland - 2021, Juli: 


Das 2. NpSGAnlÄndG ist durch. 1cP-LSD, 1cP-AL-LAD und alle Ketamin Analoga sind seit dem 03.07.2021 verboten. Auf einen Ersatz für die ACHs können wir leider nicht hoffen.

Die gute Nachricht: Pünktlich zum Verbot von 1cP-LSD ist 1V-LSD erschienen, bei welchem es sich ebenfalls um eine Prodrug handelt. Glücklicherweise müssen laufende Forschungsprojekte somit nicht abgebrochen werden und die Strafverfolgungsbehörden bleiben unzuständig.

Wir heißen euch willkommen in der dritten Runde!


Quelle: BGBl.


Sergej Hopkins

BASH Designer Labs

Donnerstag, 15. April 2021

1cP-LSD Rechtslage 2. Quartal 2021


BASH Designer Labs informiert: 1cP-LSD nur noch kurze Zeit legal!


Rechtslage in Deutschland - 2021, April: 


Ein konkreter Gesetzesentwurf ist Anfang April erschienen. 1cP-LSD, 1cP-AL-LAD und alle Ketamin Analoga sind ab Mitte Juli verboten. Das Verbot tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Juli am Folgetag in Kraft. Eine Bestätigung durch den Bundesrat ist zwar erforderlich, wird jedoch immer erteilt. Wir appelieren an jeden Erwachsenen Mitbürger sich vor Juli 2021 massiv einzudecken. Von jedem gezahlten Euro fließen >50% in die Staatskasse!


Quelle: EU Datenbank / Search -> "New Psychoactive Substances Act"


Sergej Hopkins

BASH Designer Labs

Mittwoch, 27. Januar 2021

1cP-LSD Rechtslage 1. Quartal 2021

 

BASH Designer Labs informiert: 1cP-LSD nur noch kurze Zeit legal!


Rechtslage in Deutschland -
2021 bis Ende

2021: Das Ende ist in Sicht! 6 Jahre legales LSD, 6 Jahre Gerechtigkeit, 6 Jahre Legalität. Wie uns bereits die Tagesordnungspunkte der Sitzung des BfArM am 07.12. nahelegten ist das Verbot von 1cP-LSD bereits in Planung. Die Ergebnisse dieser Sitzung sind seit dem 25.01.2021 öffentlich und wer hätte es gedacht - Verbot. Auf Steuerzahlungen in Millionenhöhe allein durch uns wird verzichtet, gefährlichere Substanzen werden kommen und das alles wegen nichts.

Ein konkreter Gesetzesentwurf erscheint Anfang April und das Verbot verlässt nach Bestätigung durch den Bundesrat im Juli den Bundestag und ist am Folgetag in Kraft. Wir appelieren an jeden Erwachsenen Mitbürger sich massiv einzudecken. Von jedem gezahlten Euro fließen ~50% in die Staatskasse!

Quelle: BfArM (Ergänzung in der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“)

Sergej Hopkins
BASH Designer Labs

Sonntag, 3. Januar 2021

1cP-LSD Rechtslage Zusammenfassung 2020 (Stand: Januar 2021)



BASH Designer Labs informiert: Der Verkauf von 1P-LSD wurde verboten und 1cpLSD ist noch 6 Monate lang legal!

Rechtslage in Deutschland - Zusammenfassung 2020: 

Besser als wir selbst beschreibt Simon von Openmind die aktuelle Rechtslage:




Beste Grüße,

Sergej Hopkins, BASH Designer Labs, www.1pLSD.de


Freitag, 29. September 2017

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2017



BASH Designer Labs update: 1P-LSD still legal!

Legal Situation in EU:
1P-LSD, ALD-52 (and other new lysergamide) trade and posession is not regulated by EU regulations, as well as that worldwide most countries did not yet apply regulation in regard of this substance. Periodically repeated analysis ensures that our product is not contaminated by even slices of LSD and CONVENTION ON PSYCHOTROPIC SUBSTANCES of 1971 (implemented into national law) is not applicable on products we provide

Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2017:
Der Vertrieb und Erwerb von 1P-LSD ist weiterhin EU-rechtskonform und weitestgehend auch weltweit gesetzlich unreguliert. Im Rahmen einer unsererseits veranlassten Qualitätsprüfung durch ein international bekanntes Analyselabor konnte uns heute mitgeteilt werden, dass die von uns vertriebenen Blotter keinerlei chemische Verunreinigungen ("Spuren von LSD") aufweisen. Das BtmG ist auf unsere Produkte folglich nicht anwendbar.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Donnerstag, 28. September 2017

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2017



BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 3. Quartal 2017:
Zwar wurden mit der 18. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG einige weitere Substanzen der Anwendbarkeit des BtmG unterstellt. 1P-LSD und 1A-LSD (ALD-52) sind hiervon nicht betroffen.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)




Weitere Informationen:

Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK

18. BtMGAnlÄndV: LINK

Mittwoch, 17. Mai 2017

1P-LSD Rechtslage 2. Quartal 2017



BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 2. Quartal 2017:
Endlich ist es soweit! Die Ergebnisse der 48. Sitzung eines für unsere Zwecke wichtigen Sachverständigenausschusses sind veröffentlicht worden. Mehr eine Woche verspätet, doch dies sei verziehen, zumal die Ergebnisse relativ vorteilhaft ausgefallen sind. Im Wortlaut heißt es:

Für den nachfolgend genannten Stoff wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Er soll aber bezüglich seines Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
  • 1P-LSD (1-Propionyl-Lysergsäurediethylamid)

Wir geben keine allgemeine Entwarnung, denn es ist davon auszugehen, dass die Substanz zeitnah erneut im Ausschuss beraten und dann auch in das BtmG aufgenommen wird, oder die gesamte Stoffgruppe mittels dem NpSG reguliert wird.

Weiterhin wurde ein Expertengremium beauftragt differenzierte Vorschläge für die Erweiterung des NpSG um die Stoffgruppe der Tryptamine zu erarbeiten. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die von uns vertriebenen Lysergamide hiervon erfasst werden könnten.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)




Weitere Informationen:

Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK

Montag, 17. April 2017

1P-LSD Rechtslage 1. Quartal 2017



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 1. Quartal 2017:
Es sind keinerlei neue Informationen in Bezug anstehende relevante Regulierungen veröffentlicht worden. Es ist davon auszugehen, dass das im November 2016 in Kraft getretene NpSG zunächst evaluiert wird bevor neue Schritte eingeleitet werden. Die von uns vertriebenen Substanzen sind nicht vom NpSG erfasst und somit auch weiterhin gesetzlich unreguliert.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins:
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Samstag, 26. November 2016

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2016:
Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkünden und ist heute (26.11.2016) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verbietet den Handel (nicht jedoch den Erwerb und den Besitz) von nahezu allen Phenethylaminen ("Badesalze", 2C-B-FLY, NBOMEs, etc..) und faktisch allen Cannabinoiden (enthalten in sog. "Räuchermischungen"). Diese Substanzklassen stellen ca. zwei Drittel des weltweiten Markts für Legal Highs/Research Chemicals.

Wie erwartet sind die von uns vertrieben Lysergamide (1P-LSD, ALD-52, AL-LAD, ETH-LAD) nicht vom NpSG erfasst. Diese Produkte sind Teil des verbleibenden Drittels an Substanzen, welche weiterhin vollständig gesetzlich unreguliert bleiben. Es ist davon auszugehen, dass auch neue Lysergamide nicht für immer unreguliert bleiben, jedoch ist der Zeitpunkt hierfür noch nicht absehbar.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)




Weitere Informationen:

NpSG Gesetzestext: LINK
Stellungnahme der Bundesregierung zum NpSG: LINK
Objektive Erläuterung zum NpSG: LINK

Mittwoch, 21. September 2016

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 3. Quartal 2016:
1P-LSD, 1A-LSD (ALD-52), AL-LAD und ETH-LAD sind auch aktuell noch nicht gesetzlich reguliert. In den Anhängen zum BtmG sind diese Substanzen nicht aufgeführt und auch der Sachverständigenausschuss des BfArM schweigt bislang bezüglich einer möglichen weiteren Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des kommenden NpSG aktuell keine Änderung des BtmG ansteht.

Zeitgleich zur regelmäßigen Weiterentwicklung des BtmG hat der Bundestag am 21.09.2016 seine letzte Beratung zum Entwurf des bald in Kraft tretenden Neue psychoaktive Stoffe Gesetzes (NpSG) nach österreichischem Vorbild abgeschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände geäußert. Folglich wird das NpSG zeitnah in Kraft treten. Dieses Gesetz wird bestimmte Stoffgruppen regulieren. (Die von uns vertriebenen) Lysergamide wie 1P-LSD werden hiervon jedoch, wie erwartet, nicht erfasst sein. Der Vertrieb und Erwerb der von uns angebotenen Substanzen bleibt folglich legal.

Bitte beachten Sie jedoch, dass zahlreiche Cannabinoide (z.B. in "Kräutermischungen") und Phenethylamine (bzw. "Badesalze") in einigen Wochen mittels dem neuen NpSG reguliert sein werden. Zwar soll der Besitz und Erwerb (von deutschen Händlern, u.U.) nicht strafbar sein, jedoch werden deutsche Händler dieser Substanzen Ihre Beschäftigung bald niederlegen oder Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen. Die Einfuhr von vom NpSG erfassten Substanzen aus dem Ausland (auch in geringen Mengen) wird strafbar sein. Auf 1P-LSD ist das NpSG nicht anwendbar. Somit unterliegt die Substanz folglich, als eine der wenigen übrigen Substanzen, keinen rechtlichen Besonderheiten.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Donnerstag, 2. Juni 2016

1P-LSD Rechtslage 2. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 2. Quartal 2016:
Grundlegende Änderungen der Rechtslage bezüglich neuer psychoaktiver Substanzen (NPS) bahnen sich derzeit in Deutschland an. Das per Gesetzesinitiative seitens der Bundesregierung eingebrachte Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz (NPSG) soll den Umgang mit in den in seinen Anlagen beschriebenen Cannabinoiden und Phenethylaminen (u.a. Cathinonen) regeln. Hieraus folgt, dass die in den Anlagen beschrieben Verbindungen künftig nicht mehr frei verkäuflich sein werden. Auch in der Vergangenheit wurden bereits Stoffgruppenregelungen seitens einiger Experten diskutiert, jedoch scheiterten diese Vorhaben am Bestimmtheitsgrundsatz der deutschen Verfassung. Dies stellt beim neuen NPSG kein Hindernis mehr dar, da die einzelnen Stoffgruppen eng definiert sind. Lysergamide sind derzeit nicht vom geplanten Gesetz erfasst, sodass das neue NPSG nicht auf 1P-LSD anwendbar sein wird. Mit einer Anpassung dahingehend ist nicht vor 2017 zu rechnen.

Zudem ist das BtmG 09.06.2016 durch die 31. BtmÄndV um 6 weitere Substanzen ergänzt worden. 1P-LSD ist hiervon nicht betroffen.


Rechtslage in UK - Stand: 2. Quartal 2016: 
In Großbritannien ist der Psychoactive Substances Act am 06.05.2016 in Kraft getreten. Hierdurch ist der Vertrieb nahezu sämtlicher psychoaktiv wirkender Substanzen verboten. Zwar ist verstößt der Erwerb in Deutschland unregulierter Substanzen grundsätzlich nicht gegen geltendes deutsches Recht, jedoch haben aktuell sämtliche seriöse britische Händler den Verkauf eingestellt.

Damit der britische Alleingang nicht dazu führt, dass auch andere europäische Länder unter Lieferschwierigkeiten geraten sind wir stolz unsere internationale Domain für den Bezug von 1P-LSD vorstellen zu dürfen. Diese richtet sich insbesondere an nicht-deutschsprachige Länder und bietet ebenfalls u.a. DHL ExpressEasy International als Versandart an.

Unsere deutschsprachigen Kunden bedient selbstverständlich weiterhin wie gewohnt der DE Shop!

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Dienstag, 23. Februar 2016

1P-LSD Rechtslage 1. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 1. Quartal 2016:
1P-LSD ist noch immer legal und daran scheint sich, zumindest bis November 2016, auch nichts zu ändern. Grundsätzlich sind etwa zum Mai und zum November neue Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu erwarten. Jedoch zeichnet sich schon vorher anhand verschiedener Gremiensitzungen und Beratungen seitens der Regierung ab, welche Substanzen gesetzlich reguliert werden sollen. 1P-LSD hat im Rahmen dieser Vorbereitungshandlungen noch keine Erwähnung gefunden sodass es, verglichen mit den Jahren zuvor, unwahrscheinlich scheint, dass die Substanz schon im Mai vom BtmG erfasst sein wird.

Momentan liegt ein Referentenenwurf zum sog. Neue psychoaktive Substanzen Gesetz vor, welches ganze (dort definierte) Stoffgruppen aufnehmen und den Umgang mit diesen unter Strafe stellen soll. Hauptanwendungsbereich dieses Gesetzes soll zunächst die Bekämpfung der Verbreitung von Cannabinoiden, Phenylethylaminen und Cathinonen sein. Exotischere Substanzen wie etwa 1P-LSD sollen zunächst auch weiterhin mittels Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften bekämpft werden. Folglich sollte das neue NPSG dem voraussichtlichen Datum des Verbots von 1P-LSD im November nicht zuvorkommen.

Rechtslage in UK - Stand: 1. Quartal 2016: 
Großbritannien trifft es da schon um einiges härter. Am 06.04.2016 tritt dort der Psychoactive Substances Act inkraft, wodurch ergänzend zum dortigen Betäubungsmittelgesetz sämtliche psychoaktiv wirkenden Substanzen (auch solche, welche noch nicht entdeckt worden sind) pauschal reguliert werden und in einer "Whitelist" festgelegt sein wird, welche psychoaktiv wirkenden Substanzen erlaubt bleiben (z.B. Koffein, Alkohol, etc). Bezüglich aller Substanzen außerhalb dieser Whitelist wird das Handeltreiben bzw. das Feilhalten für den Verkauf ins Ausland verboten sein; lediglich der Besitz zum Eigenbedarf bleibt von der Regulierung unberührt. Man darf gespannt sein, welche Lücken die britischen Händler unter diesen Umständen noch finden können, zumal Großbritannien bereits von Beginn an der Hauptexporteur für Europa war und ist.

Damit der britische Alleingang nicht dazu führt, dass auch andere europäische Länder unter Lieferschwierigkeiten geraten sind wir stolz unsere internationale Domain (.to) vorstellen zu dürfen, welche sich an nicht-deutschsprachige Länder richtet, mit welcher wir die Nachfrage nach neuen Lysergamiden decken werden und blitzschnellen Versand in die gesamte EU garantieren.

Unsere deutschsprachigen Kunden bedient selbstverständlich weiterhin wie gewohnt der DE Shop!

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)


Dienstag, 3. November 2015

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2015



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2015:
1P-LSD ist in Deutschland noch immer legal und das hat sich auch nicht mit der im November inkraft getretenen dreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften geändert (Quelle).

Zu einer Analog-Gesetzgebung hat Deutschland, aufgrund der aus historischen Gründen sehr einflussreichen Pharmaziebranche, bisher nicht zugestimmt. Eine solche Gesetzgebung würde entgegen dem Bestimmtheitsgebot, welches in besonderem Maße für das Strafrecht gilt, den Besitz, das Handeltreiben, etc. für den Betäubungsmitteln strukturell ähnliche Substanzen erweitern. Hierbei soll es dann unerheblich sein, ob solche ähnlichen Substanzen bereits bekannt und erwiesenermaßen schädlich wirken können, oder ob die Substanzen unbekannt und möglicherweise wichtig für Forschung und Medizin sind. Gerüchten zufolge wird derzeit an einem Referentenentwurf gearbeitet, welcher Anstoß für eine Analog-Gesetzgebung sein könnte. Vor dem 2. Quartal 2016 ist eine derartige Gesetzesänderung jedoch nicht zu befürchten.

Wir wünschen allen auch weiterhin eine angenehme Forschung mit unseren 1-propionyl-LSD Analyseblottern.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)


Montag, 22. Juni 2015

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2015





Rechtslage in Deutschland - Stand: 3. Quartal 2015:
Der BASH Designer Labs Shop ist für euch geöffnet worden, nachdem der EuGH die Auslegung der Arzneimittelgesetze verbindlich geklärt hat und infolgedessen ein neues Lysergid-Analog entwickelt wurde.

Fast 50 Jahre hat es seit dem Summer of Love gedauert, bis es kanadischen Wissenschaftlern endlich gelungen ist die damals so beliebte Substanz LSD neu zu erfinden.

Die Hippies erfreuten sich an den zwei Halluzinogenen LSD-25 und ALD-52 (Orange Sunshine). Mit der neuen Substanz 1P-LSD (Pink Sunshine) ist nun der dritte Vertreter dieser Substanzklasse auf dem Markt und dank günstiger EuGH-Rechtsprechung sogar vollkommen legal. Genauso wie es zu den Anfängen der Hippie-Zeit war.

Ganz einfache Logik dahinter: Zwischen den Massen an Research Chemicals, für welche der EuGH eigentlich entschieden hatte, kann sich die Substanz 1P-LSD verstecken und ist somit ebenfalls nicht vom Arzneimittelbegriff des AMG umfasst.

Auch das BtMG wurde Mitte Mai erst geändert, sodass es einige Zeit dauern kann, bis 1P-LSD in den Anhängen des BtMG landet. Bisher hat noch nicht einmal das Fachgremium des BfArm 1P-LSD auf dem Schirm.

Viele beschreiben die Wirkung von 1P-LSD als exakt gleich im Vergleich zu LSD-25. Zwar ist nicht viel über die Substanz bekannt, aber die Gesundheitsrisiken dürften vergleichbar sein mit denen der klassischen LSD-Substanzen - folglich keine Gesundheitsrisiken vorhanden. Eine Suchtentwicklung ist auch fernliegend. Jedenfalls sieht die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht LSD als nicht-abhängigkeitserzeugende Substanz an. Ist ja schon mal 'ne Hausnummer. 1P-LSD welches gleich wirkt und gleich dosiert wird, wird sich hier also auch nicht anders verhalten. Set und Setting ist selbstverständlich dennoch sehr wichtig!

Schaut also einfach mal im Shop vorbei und deckt euch ein - solange es noch legal ist.

Wo? Hier: www.1pLSD.de