Mittwoch, 17. Mai 2017

1P-LSD Rechtslage 2. Quartal 2017



BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 2. Quartal 2017:
Endlich ist es soweit! Die Ergebnisse der 48. Sitzung eines für unsere Zwecke wichtigen Sachverständigenausschusses sind veröffentlicht worden. Mehr eine Woche verspätet, doch dies sei verziehen, zumal die Ergebnisse relativ vorteilhaft ausgefallen sind. Im Wortlaut heißt es:

Für den nachfolgend genannten Stoff wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Er soll aber bezüglich seines Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
  • 1P-LSD (1-Propionyl-Lysergsäurediethylamid)

Wir geben keine allgemeine Entwarnung, denn es ist davon auszugehen, dass die Substanz zeitnah erneut im Ausschuss beraten und dann auch in das BtmG aufgenommen wird, oder die gesamte Stoffgruppe mittels dem NpSG reguliert wird.

Weiterhin wurde ein Expertengremium beauftragt differenzierte Vorschläge für die Erweiterung des NpSG um die Stoffgruppe der Tryptamine zu erarbeiten. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die von uns vertriebenen Lysergamide hiervon erfasst werden könnten.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)




Weitere Informationen:

Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK

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