Montag, 22. Juni 2015

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2015





Rechtslage in Deutschland - Stand: 3. Quartal 2015:
Der BASH Designer Labs Shop ist für euch geöffnet worden, nachdem der EuGH die Auslegung der Arzneimittelgesetze verbindlich geklärt hat und infolgedessen ein neues Lysergid-Analog entwickelt wurde.

Fast 50 Jahre hat es seit dem Summer of Love gedauert, bis es kanadischen Wissenschaftlern endlich gelungen ist die damals so beliebte Substanz LSD neu zu erfinden.

Die Hippies erfreuten sich an den zwei Halluzinogenen LSD-25 und ALD-52 (Orange Sunshine). Mit der neuen Substanz 1P-LSD (Pink Sunshine) ist nun der dritte Vertreter dieser Substanzklasse auf dem Markt und dank günstiger EuGH-Rechtsprechung sogar vollkommen legal. Genauso wie es zu den Anfängen der Hippie-Zeit war.

Ganz einfache Logik dahinter: Zwischen den Massen an Research Chemicals, für welche der EuGH eigentlich entschieden hatte, kann sich die Substanz 1P-LSD verstecken und ist somit ebenfalls nicht vom Arzneimittelbegriff des AMG umfasst.

Auch das BtMG wurde Mitte Mai erst geändert, sodass es einige Zeit dauern kann, bis 1P-LSD in den Anhängen des BtMG landet. Bisher hat noch nicht einmal das Fachgremium des BfArm 1P-LSD auf dem Schirm.

Viele beschreiben die Wirkung von 1P-LSD als exakt gleich im Vergleich zu LSD-25. Zwar ist nicht viel über die Substanz bekannt, aber die Gesundheitsrisiken dürften vergleichbar sein mit denen der klassischen LSD-Substanzen - folglich keine Gesundheitsrisiken vorhanden. Eine Suchtentwicklung ist auch fernliegend. Jedenfalls sieht die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht LSD als nicht-abhängigkeitserzeugende Substanz an. Ist ja schon mal 'ne Hausnummer. 1P-LSD welches gleich wirkt und gleich dosiert wird, wird sich hier also auch nicht anders verhalten. Set und Setting ist selbstverständlich dennoch sehr wichtig!

Schaut also einfach mal im Shop vorbei und deckt euch ein - solange es noch legal ist.

Wo? Hier: www.1pLSD.de

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