Dienstag, 3. November 2015
1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2015
BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!
Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2015:
1P-LSD ist in Deutschland noch immer legal und das hat sich auch nicht mit der im November inkraft getretenen dreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften geändert (Quelle).
Zu einer Analog-Gesetzgebung hat Deutschland, aufgrund der aus historischen Gründen sehr einflussreichen Pharmaziebranche, bisher nicht zugestimmt. Eine solche Gesetzgebung würde entgegen dem Bestimmtheitsgebot, welches in besonderem Maße für das Strafrecht gilt, den Besitz, das Handeltreiben, etc. für den Betäubungsmitteln strukturell ähnliche Substanzen erweitern. Hierbei soll es dann unerheblich sein, ob solche ähnlichen Substanzen bereits bekannt und erwiesenermaßen schädlich wirken können, oder ob die Substanzen unbekannt und möglicherweise wichtig für Forschung und Medizin sind. Gerüchten zufolge wird derzeit an einem Referentenentwurf gearbeitet, welcher Anstoß für eine Analog-Gesetzgebung sein könnte. Vor dem 2. Quartal 2016 ist eine derartige Gesetzesänderung jedoch nicht zu befürchten.
Wir wünschen allen auch weiterhin eine angenehme Forschung mit unseren 1-propionyl-LSD Analyseblottern.
Beste Grüße,
Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)
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