Samstag, 26. November 2016

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2016:
Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkünden und ist heute (26.11.2016) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verbietet den Handel (nicht jedoch den Erwerb und den Besitz) von nahezu allen Phenethylaminen ("Badesalze", 2C-B-FLY, NBOMEs, etc..) und faktisch allen Cannabinoiden (enthalten in sog. "Räuchermischungen"). Diese Substanzklassen stellen ca. zwei Drittel des weltweiten Markts für Legal Highs/Research Chemicals.

Wie erwartet sind die von uns vertrieben Lysergamide (1P-LSD, ALD-52, AL-LAD, ETH-LAD) nicht vom NpSG erfasst. Diese Produkte sind Teil des verbleibenden Drittels an Substanzen, welche weiterhin vollständig gesetzlich unreguliert bleiben. Es ist davon auszugehen, dass auch neue Lysergamide nicht für immer unreguliert bleiben, jedoch ist der Zeitpunkt hierfür noch nicht absehbar.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)




Weitere Informationen:

NpSG Gesetzestext: LINK
Stellungnahme der Bundesregierung zum NpSG: LINK
Objektive Erläuterung zum NpSG: LINK

Mittwoch, 21. September 2016

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 3. Quartal 2016:
1P-LSD, 1A-LSD (ALD-52), AL-LAD und ETH-LAD sind auch aktuell noch nicht gesetzlich reguliert. In den Anhängen zum BtmG sind diese Substanzen nicht aufgeführt und auch der Sachverständigenausschuss des BfArM schweigt bislang bezüglich einer möglichen weiteren Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des kommenden NpSG aktuell keine Änderung des BtmG ansteht.

Zeitgleich zur regelmäßigen Weiterentwicklung des BtmG hat der Bundestag am 21.09.2016 seine letzte Beratung zum Entwurf des bald in Kraft tretenden Neue psychoaktive Stoffe Gesetzes (NpSG) nach österreichischem Vorbild abgeschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände geäußert. Folglich wird das NpSG zeitnah in Kraft treten. Dieses Gesetz wird bestimmte Stoffgruppen regulieren. (Die von uns vertriebenen) Lysergamide wie 1P-LSD werden hiervon jedoch, wie erwartet, nicht erfasst sein. Der Vertrieb und Erwerb der von uns angebotenen Substanzen bleibt folglich legal.

Bitte beachten Sie jedoch, dass zahlreiche Cannabinoide (z.B. in "Kräutermischungen") und Phenethylamine (bzw. "Badesalze") in einigen Wochen mittels dem neuen NpSG reguliert sein werden. Zwar soll der Besitz und Erwerb (von deutschen Händlern, u.U.) nicht strafbar sein, jedoch werden deutsche Händler dieser Substanzen Ihre Beschäftigung bald niederlegen oder Ihren Geschäftssitz ins Ausland verlegen. Die Einfuhr von vom NpSG erfassten Substanzen aus dem Ausland (auch in geringen Mengen) wird strafbar sein. Auf 1P-LSD ist das NpSG nicht anwendbar. Somit unterliegt die Substanz folglich, als eine der wenigen übrigen Substanzen, keinen rechtlichen Besonderheiten.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Donnerstag, 2. Juni 2016

1P-LSD Rechtslage 2. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 2. Quartal 2016:
Grundlegende Änderungen der Rechtslage bezüglich neuer psychoaktiver Substanzen (NPS) bahnen sich derzeit in Deutschland an. Das per Gesetzesinitiative seitens der Bundesregierung eingebrachte Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz (NPSG) soll den Umgang mit in den in seinen Anlagen beschriebenen Cannabinoiden und Phenethylaminen (u.a. Cathinonen) regeln. Hieraus folgt, dass die in den Anlagen beschrieben Verbindungen künftig nicht mehr frei verkäuflich sein werden. Auch in der Vergangenheit wurden bereits Stoffgruppenregelungen seitens einiger Experten diskutiert, jedoch scheiterten diese Vorhaben am Bestimmtheitsgrundsatz der deutschen Verfassung. Dies stellt beim neuen NPSG kein Hindernis mehr dar, da die einzelnen Stoffgruppen eng definiert sind. Lysergamide sind derzeit nicht vom geplanten Gesetz erfasst, sodass das neue NPSG nicht auf 1P-LSD anwendbar sein wird. Mit einer Anpassung dahingehend ist nicht vor 2017 zu rechnen.

Zudem ist das BtmG 09.06.2016 durch die 31. BtmÄndV um 6 weitere Substanzen ergänzt worden. 1P-LSD ist hiervon nicht betroffen.


Rechtslage in UK - Stand: 2. Quartal 2016: 
In Großbritannien ist der Psychoactive Substances Act am 06.05.2016 in Kraft getreten. Hierdurch ist der Vertrieb nahezu sämtlicher psychoaktiv wirkender Substanzen verboten. Zwar ist verstößt der Erwerb in Deutschland unregulierter Substanzen grundsätzlich nicht gegen geltendes deutsches Recht, jedoch haben aktuell sämtliche seriöse britische Händler den Verkauf eingestellt.

Damit der britische Alleingang nicht dazu führt, dass auch andere europäische Länder unter Lieferschwierigkeiten geraten sind wir stolz unsere internationale Domain für den Bezug von 1P-LSD vorstellen zu dürfen. Diese richtet sich insbesondere an nicht-deutschsprachige Länder und bietet ebenfalls u.a. DHL ExpressEasy International als Versandart an.

Unsere deutschsprachigen Kunden bedient selbstverständlich weiterhin wie gewohnt der DE Shop!

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Dienstag, 23. Februar 2016

1P-LSD Rechtslage 1. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 1. Quartal 2016:
1P-LSD ist noch immer legal und daran scheint sich, zumindest bis November 2016, auch nichts zu ändern. Grundsätzlich sind etwa zum Mai und zum November neue Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu erwarten. Jedoch zeichnet sich schon vorher anhand verschiedener Gremiensitzungen und Beratungen seitens der Regierung ab, welche Substanzen gesetzlich reguliert werden sollen. 1P-LSD hat im Rahmen dieser Vorbereitungshandlungen noch keine Erwähnung gefunden sodass es, verglichen mit den Jahren zuvor, unwahrscheinlich scheint, dass die Substanz schon im Mai vom BtmG erfasst sein wird.

Momentan liegt ein Referentenenwurf zum sog. Neue psychoaktive Substanzen Gesetz vor, welches ganze (dort definierte) Stoffgruppen aufnehmen und den Umgang mit diesen unter Strafe stellen soll. Hauptanwendungsbereich dieses Gesetzes soll zunächst die Bekämpfung der Verbreitung von Cannabinoiden, Phenylethylaminen und Cathinonen sein. Exotischere Substanzen wie etwa 1P-LSD sollen zunächst auch weiterhin mittels Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften bekämpft werden. Folglich sollte das neue NPSG dem voraussichtlichen Datum des Verbots von 1P-LSD im November nicht zuvorkommen.

Rechtslage in UK - Stand: 1. Quartal 2016: 
Großbritannien trifft es da schon um einiges härter. Am 06.04.2016 tritt dort der Psychoactive Substances Act inkraft, wodurch ergänzend zum dortigen Betäubungsmittelgesetz sämtliche psychoaktiv wirkenden Substanzen (auch solche, welche noch nicht entdeckt worden sind) pauschal reguliert werden und in einer "Whitelist" festgelegt sein wird, welche psychoaktiv wirkenden Substanzen erlaubt bleiben (z.B. Koffein, Alkohol, etc). Bezüglich aller Substanzen außerhalb dieser Whitelist wird das Handeltreiben bzw. das Feilhalten für den Verkauf ins Ausland verboten sein; lediglich der Besitz zum Eigenbedarf bleibt von der Regulierung unberührt. Man darf gespannt sein, welche Lücken die britischen Händler unter diesen Umständen noch finden können, zumal Großbritannien bereits von Beginn an der Hauptexporteur für Europa war und ist.

Damit der britische Alleingang nicht dazu führt, dass auch andere europäische Länder unter Lieferschwierigkeiten geraten sind wir stolz unsere internationale Domain (.to) vorstellen zu dürfen, welche sich an nicht-deutschsprachige Länder richtet, mit welcher wir die Nachfrage nach neuen Lysergamiden decken werden und blitzschnellen Versand in die gesamte EU garantieren.

Unsere deutschsprachigen Kunden bedient selbstverständlich weiterhin wie gewohnt der DE Shop!

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)