Dienstag, 23. Februar 2016

1P-LSD Rechtslage 1. Quartal 2016



BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland - Stand: 1. Quartal 2016:
1P-LSD ist noch immer legal und daran scheint sich, zumindest bis November 2016, auch nichts zu ändern. Grundsätzlich sind etwa zum Mai und zum November neue Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu erwarten. Jedoch zeichnet sich schon vorher anhand verschiedener Gremiensitzungen und Beratungen seitens der Regierung ab, welche Substanzen gesetzlich reguliert werden sollen. 1P-LSD hat im Rahmen dieser Vorbereitungshandlungen noch keine Erwähnung gefunden sodass es, verglichen mit den Jahren zuvor, unwahrscheinlich scheint, dass die Substanz schon im Mai vom BtmG erfasst sein wird.

Momentan liegt ein Referentenenwurf zum sog. Neue psychoaktive Substanzen Gesetz vor, welches ganze (dort definierte) Stoffgruppen aufnehmen und den Umgang mit diesen unter Strafe stellen soll. Hauptanwendungsbereich dieses Gesetzes soll zunächst die Bekämpfung der Verbreitung von Cannabinoiden, Phenylethylaminen und Cathinonen sein. Exotischere Substanzen wie etwa 1P-LSD sollen zunächst auch weiterhin mittels Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften bekämpft werden. Folglich sollte das neue NPSG dem voraussichtlichen Datum des Verbots von 1P-LSD im November nicht zuvorkommen.

Rechtslage in UK - Stand: 1. Quartal 2016: 
Großbritannien trifft es da schon um einiges härter. Am 06.04.2016 tritt dort der Psychoactive Substances Act inkraft, wodurch ergänzend zum dortigen Betäubungsmittelgesetz sämtliche psychoaktiv wirkenden Substanzen (auch solche, welche noch nicht entdeckt worden sind) pauschal reguliert werden und in einer "Whitelist" festgelegt sein wird, welche psychoaktiv wirkenden Substanzen erlaubt bleiben (z.B. Koffein, Alkohol, etc). Bezüglich aller Substanzen außerhalb dieser Whitelist wird das Handeltreiben bzw. das Feilhalten für den Verkauf ins Ausland verboten sein; lediglich der Besitz zum Eigenbedarf bleibt von der Regulierung unberührt. Man darf gespannt sein, welche Lücken die britischen Händler unter diesen Umständen noch finden können, zumal Großbritannien bereits von Beginn an der Hauptexporteur für Europa war und ist.

Damit der britische Alleingang nicht dazu führt, dass auch andere europäische Länder unter Lieferschwierigkeiten geraten sind wir stolz unsere internationale Domain (.to) vorstellen zu dürfen, welche sich an nicht-deutschsprachige Länder richtet, mit welcher wir die Nachfrage nach neuen Lysergamiden decken werden und blitzschnellen Versand in die gesamte EU garantieren.

Unsere deutschsprachigen Kunden bedient selbstverständlich weiterhin wie gewohnt der DE Shop!

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)


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