Freitag, 29. September 2017
1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2017
BASH Designer Labs update: 1P-LSD still legal!
Legal Situation in EU:
1P-LSD, ALD-52 (and other new lysergamide) trade and posession is not regulated by EU regulations, as well as that worldwide most countries did not yet apply regulation in regard of this substance. Periodically repeated analysis ensures that our product is not contaminated by even slices of LSD and CONVENTION ON PSYCHOTROPIC SUBSTANCES of 1971 (implemented into national law) is not applicable on products we provide
Rechtslage in Deutschland - Stand: 4. Quartal 2017:
Der Vertrieb und Erwerb von 1P-LSD ist weiterhin EU-rechtskonform und weitestgehend auch weltweit gesetzlich unreguliert. Im Rahmen einer unsererseits veranlassten Qualitätsprüfung durch ein international bekanntes Analyselabor konnte uns heute mitgeteilt werden, dass die von uns vertriebenen Blotter keinerlei chemische Verunreinigungen ("Spuren von LSD") aufweisen. Das BtmG ist auf unsere Produkte folglich nicht anwendbar.
Beste Grüße,
Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)
Donnerstag, 28. September 2017
1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2017
BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!
Rechtslage in Deutschland - Stand: 3. Quartal 2017:
Zwar wurden mit der 18. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG einige weitere Substanzen der Anwendbarkeit des BtmG unterstellt. 1P-LSD und 1A-LSD (ALD-52) sind hiervon nicht betroffen.
Beste Grüße,
Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)
Weitere Informationen:
Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK
18. BtMGAnlÄndV: LINK
Mittwoch, 17. Mai 2017
1P-LSD Rechtslage 2. Quartal 2017
BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!
Rechtslage in Deutschland - Stand: 2. Quartal 2017:
Endlich ist es soweit! Die Ergebnisse der 48. Sitzung eines für unsere Zwecke wichtigen Sachverständigenausschusses sind veröffentlicht worden. Mehr eine Woche verspätet, doch dies sei verziehen, zumal die Ergebnisse relativ vorteilhaft ausgefallen sind. Im Wortlaut heißt es:
Für den nachfolgend genannten Stoff wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.1 BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Er soll aber bezüglich seines Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.
- 1P-LSD (1-Propionyl-Lysergsäurediethylamid)
Wir geben keine allgemeine Entwarnung, denn es ist davon auszugehen, dass die Substanz zeitnah erneut im Ausschuss beraten und dann auch in das BtmG aufgenommen wird, oder die gesamte Stoffgruppe mittels dem NpSG reguliert wird.
Weiterhin wurde ein Expertengremium beauftragt differenzierte Vorschläge für die Erweiterung des NpSG um die Stoffgruppe der Tryptamine zu erarbeiten. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die von uns vertriebenen Lysergamide hiervon erfasst werden könnten.
Beste Grüße,
Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)
Weitere Informationen:
Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK
Montag, 17. April 2017
1P-LSD Rechtslage 1. Quartal 2017
BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!
Rechtslage in Deutschland - Stand: 1. Quartal 2017:
Es sind keinerlei neue Informationen in Bezug anstehende relevante Regulierungen veröffentlicht worden. Es ist davon auszugehen, dass das im November 2016 in Kraft getretene NpSG zunächst evaluiert wird bevor neue Schritte eingeleitet werden. Die von uns vertriebenen Substanzen sind nicht vom NpSG erfasst und somit auch weiterhin gesetzlich unreguliert.
Beste Grüße,
Sergej Hopkins:
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)
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